
Ordnungen
Stundenvergütungssätze
Hier finden Sie Informationen zu den Stundenvergütungssätzen für nebenamtlich tätige Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Rahmen eines Werkvertrags oder des Übungsleiterfreibetrags (Stand 1.1.2025, vgl. KABl 2024, 362 - 364)
Urheberrecht
Grundsätzliches zur Aufführung von Musik und der Vervielfältigung von Noten
Grundsätzlich gilt zunächst, dass alle Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt sind.
Für Musik in Gottesdiensten, geistlichen Abendmusiken und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und den Abdruck von Musikstücken in Liederheften für Gottesdienste existiert ein Rahmenvertrag aller deutschen Diozösen (VDD) mit der GEMA und der VG Musikedition.
Für Konzerte und Feiern in den Pfarreien gelten gesonderte Regelungen. Hier fallen seit dem Auslaufen der bisherigen Regelung zum 1.1.2024 auch Kosten an. Z.B. für
- Konzerte mit ernster Musik,
- Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut,
- Gospelkonzerte,
- Pfarr- und Gemeindefeste,
- Kindergartenfeste,
- adventliche Feiern und
- Seniorenveranstaltungen
Diese Kosten mussen die Gemeinden selbst tragen, sofern bei den Veranstaltungen Musikwerke, die geschützt sind und zum Repertoire der GEMA gehören, gespielt werden. Es gibt keine Abgeltung dieser Kosten über den VDD mehr. Ebenso müssen die Gemeinden seit dem 01.01.2024 alle Veranstaltungen vorab bei der GEMA über das GEMA Online-Portal anmelden.
https://www.gema.de/de/ueber-das-onlineportal
Das Kopieren von Noten, etwa für Chöre, ist generell verboten. Für Abdrucke oder Vervielfältigungen einzelner Stücke erteilen Verlage auch eine Abdruckgenehmigung. Hierzu sind die Verlage direkt anzufragen.
Aufführen von Musik (GEMA)
Zuständig für Fragen die GEMA betreffend ist die Hauptabteilung XIII (Kirchengemeinden und Dekanate) im Bischöflichen Ordinariat:
Anja Heller
Tel.: 07472 169-1334
AHeller(at)bo.drs.de
Weiterführende Informationen auf der Seite der GEMA.
Vervielfältigung von Noten (VG Musikedition)
Weiterführende Informationen auf der Seite der VG-Musikedition.
Schutzkonzept Kirchenmusik
Die Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart sieht vor, dass jeder Rechtsträger im Hinblick auf seine Arbeitsbereiche ein institutionelles Schutzkonzept erstellen soll. Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus unterschiedlichen kirchenmusikalischen Arbeitsbereichen, Institutionen und Verbänden hat dazu in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz unter Beteiligung von Jugendlichen und externen Expertinnen ein Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bereich der Kirchenmusik erarbeitet.

