Musikalische Kooperationen mit Schulen – jetzt Antrag stellen

Seit vielen Jahren engagieren sich Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der musikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen – oft in enger Zusammenarbeit mit Schulen vor Ort. Das Land Baden-Württemberg unterstützt solche Initiativen bereits seit 2002 mit dem Förderprogramm „Musikalische Dauerkooperationen Schule – Verein/Kirche“.

Gefördert werden dauerhafte Kooperationen zwischen Schulen und kirchlichen Musikensembles, etwa Chören, Instrumentalgruppen oder anderen musikalischen Angeboten. Unterstützt werden können unter anderem Kosten für Notenmaterial, Instrumente, Öffentlichkeitsarbeit oder Aufwandsentschädigungen für die Ensembleleitung. Ziel ist es, das örtliche Musikleben zu stärken, junge Menschen an gemeinsames Musizieren heranzuführen und nachhaltige Strukturen zwischen Schule und Kirche aufzubauen.

Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die bereits mit einer Schule zusammenarbeiten – oder eine solche Kooperation neu auf den Weg bringen möchten –, sind herzlich eingeladen, einen Antrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt über das Amt für Kirchenmusik.

Wichtig: Damit Anträge für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden können, bitten wir um Einsendung bis spätestens Montag, 23. Februar 2026. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare finden Sie im beigefügten Flyer.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihre schulische Musikarbeit weiterzuentwickeln und finanziell abzusichern – wir freuen uns auf Ihre Anträge!

Flyer

Antrag