Erweiterte Zuständigkeit der GEMA bei Lizenzvergabe

Durch die Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes im Jahr 2021 wurde für die Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Musikedition, VG Wort) die Möglichkeit geschaffen, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zu erteilen. Die GEMA hat im Oktober 2025 angekündigt, in gleicher Weise wie die VG Musikedition und die VG Wort, die von diesem Recht bereits seit 01.12.2022 Gebrauch gemacht haben, kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung erteilen zu wollen.

Weitere Informationen  im Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2026, Nr. 3, S. 68f und bei der GEMA.